Sie möchten die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie verhindern? Jetzt wird es Zeit für Sie zu handeln!
Eine Forderung aus dem Grundbuch wurde gekündigt
Die Androhung zur ZV wurde bereits erteilt
Die ZV ist bereits beantragt
Das Wertgutachten liegt bereits vor
Sie haben den Termin zur ZV erhalten
Im ersten Termin wurde kein Zuschlag erteilt
Wir verhindern die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie. ! Nun sind Sie dran! Rufen Sie an und unser erfahrenes Team wird ein Konzept erarbeiten.
4. Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie verhindern
Sollte Ihr Objekt in einer Zwangsversteigerung sein, so können wir evtl. auch hier helfen. Dazu benötigen wir aber Zeit. Bis zum ZV (Zwangsversteigerung) Termin sollten es noch mindestens 6 Wochen sein. Bei einer Androhung einer ZV sollten Sie den Gutachter der dann irgendwann kommen wird, unbedingt rein lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Immobilie besser bewertet wird. Wir arbeiten ohne Banken. Es sind nur Objekte mit bis zu 30 % Gewerbeanteil daerstellbar. Bis 50 % Forderung spielt es keine Rolle welche Tätigkeit Sie ausüben. Darüber hinaus werden nur Privatiers, Angestellte, Arbeiter, Beamte und Rentner beraten. Nur selbstgenutzte Häuser (max. 4 Familienhaus) oder Eigentumswohnungen .